Können auch Outlet Fahrräder geleast werden?
Ja, aktuell kann jedes Fahrrad mit einem Mindestkaufpreis von 700,- EUR geleast werden und erfüllt damit die Voraussetzungen, um als "Dienstrad" geleast und steuerlich geltend gemacht werden zu können.
Fahrradleasing oder Kauf?
Ein Fahrrad-Leasing kann gegenüber einem klassischen Kauf mit sofortiger, kompletter Bezahlung finanzielle Vorteile bieten, wenn ein sogenanntes Jobrad- oder Dienstrad- Leasing erfolgt. Der Vorteil eines Leasings liegt im Wesentlichen in der Verteilung der Zahlung auf geringe monatliche Leasinggebühren gegenüber der Zahlung des kompletten Kaufpreises bei einem direkten Kauf und einer möglichen Steuerersparnis. Diese Komponenten gemeinsam führen meistens zu einer möglichen Ersparnis, wenn das Fahrrad nach Ablauf der Leasingdauer (meistens nach 3 Jahren) der Leasinggesellschaft für einen mit dieser vereinbarten Restwert abgekauft wird. Eine genauere Beratung und Berechnung führt Ihr Steuerberater und/oder die Leasinggesellschaft für Sie durch. Wir beraten nicht zu steuerlichen Vorteilen.
Wie hoch ist die Ersparnis gegenüber dem Sofortkauf?
Durch das Leasing kann sich gegenüber einem klassischen Kauf eine Ersparnis ergeben; insbesondere wenn das Rad zum Ende des Leasings von der Leasinggesellschaft abgekauft wird. Die genauen Konditionen & die Höhe einer möglichen Ersparnis richten sich nach deinen steuerlichen Verhältnissen und werden von der Leasinggesellschaft oder deinem Steuerberater ausgerechnet. Leasinggesellschaften werben mit möglichen Ersparnissen von bis zu 40% gegenüber einem normalen Kauf.
Wir vom Radsport Outlet hamburg arbeiten grundsätzlich mit allen Fahrrad- Leasing Anbietern wie z.B. Bikeleasing, Businessbike, mein-dienstrad und Jobrad etc. zusammen.
Ich möchte ein Fahrrad im Radsport Outlet Hamburg leasen, wie gehe ich vor?
Eine direkte Bestellung eines zu leasenden Fahrrades über unsere Shopseite ist aktuell leider noch nicht möglich, da einige Besonderheiten zu beachten sind.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber oder Selbständige bereits einen Leasingvorvertrag mit einer bestimmten Fahrrad- Leasinggesellschaft seiner Wahl abgeschlossen hat, um seinen Mitarbeitern oder sich selbst (Selbständige) das "Fahrrad-Leasing" zu ermöglichen. Dieses wäre also der erste Schritt, da sich aus dem Vorvertrag mit der Leasinggesellschaft die Konditionen des Leasings sowie eventuell möglicher Wartungspakete, Versicherungen und auch die Höchstbeträge für den Kaufpreis des zu leasenden Fahrrades ergeben.
Danach ist die weitere Vorgehensweise wie folgt:
- Fahrradberatung und Auswahl des gewünschten oder verpflichtenden Zubehörs bei uns im Geschäft.
- Wir erhalten die Daten des Arbeitgebers bzw. Leasingnehmers, zu denen bei der Leasinggesellschaft das Angebot für das Leasing hochgeladen werden soll (meistens sind dieses die persönlichen Daten und ein spezieller Code oder eine spezielle E-Mailadresse).
- Wir senden an die jeweilige Leasinggesellschaft das Angebot über das Fahrrad unter Angabe eventuell gewünschter Zusatzpakete für die Wartung- oder Verschleißreparaturen.
- Unser Angebot wird von der Leasinggesellschaft an den Arbeitgeber und dich weitergeleitet, mit der bitte um Prüfung und Bestätigung. Hier erfolgt nun die Freigabe doer die Mitteilung von Änderungswünschen. Ohne die Freigabe geschieht nichts weiter.
- Wenn das Angebot freigegeben wurde, beauftragt uns die Leasinggesellschaft mit der Auslieferung des Fahrrades.
- Wir melden uns bei dir, sobald das Fahrrad zur Abholung bereit steht und führen die Übergabe durch. Damit beginnt das Leasing. Bei einigen Leasinggesellschaften ist auch statt der Abholung bei uns im Geschäft ein Versand an den Wohnort möglich.
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.